Sonder- Wegerechte PDF Drucken E-Mail


Foto: D. Möller / DRK Region Hannover


Hier erhalten Sie einige Informationen über 
Sonder- und Wegerechte im Einsatz


Sonderrecht   Wegerecht
ges. Regelung § 35 StVO § 38 StVO
Inhalt
Befreiung von allen oder bestimmten Vorschriften der StVO
alle übrigen Verkehrsteilnehmer
haben unverzüglich freie Bahn zu schaffen
Berechtigte

a) Polizei, Feuerwehr, KatS,
Bundesgrenzschutz,
Bundeswehr, Zolldienst
b) Fahrzeuge des Rettungsdienstes
alle Fahrzeuge, die über Blaulicht
und Einsatzhorn verfügen
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme




a) zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
dringend erforderlich
b) wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden



wenn höchste Eile geboten ist,
um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten
Kennzeichnung keine bestimmte Blaulicht und Einsatzhorn

weiter Informationen unter
http://th-h.de/infos/jura/sonderwegerecht.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Stra%C3%9Fenverkehrsrecht)
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=10636